Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat meine Verhaftung mit Urteil vom 13. Februar 2018 (Aktenzeichen III CC 1920/17) für verfassungswidrig erklärt.

Ich war in einem Fall verurteilt worden, der Parallelen zu dem Fall aufweist, in dem ich vom 13. September 1997 bis 31. Juli 2007, d.h. vor 13 Jahren, von der Justiz schikaniert worden war und der in die moderne Geschichte der tschechischen Justiz als „Skandal Uzunoglu“ (wie Pavel Dostál es nannte) eingegangen ist. 

 Damals war ich für zweieinhalb Jahre in Haft. Alle gerichtlichen Instanzen, angefangen vom Bezirksgericht bis hin zum obersten Gerichtshof (unter dem Vorsitz von JUDr. Otaka Motejl, der später die Entscheidung seines Gerichtes „bedauert“ hat) hatten gemäß Abschnitt 67, Buchstabe a) entschieden und ihre Entscheidung damit begründet, ich sei ein Ausländer aus einem exotischen Land!

 Ich wurde erst aus der Haft entlassen, als  ich (als einziger Bürger in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland) während meiner Haftzeit, d.h. ohne mich auf deutschem Staatsgebiet aufzuhalten, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hatte. 

 Aber ich habe danach die Tschechische Republik nicht verlassen, wie von den zuständigen Gerichten aller Instanzen , die in den Fall involviert waren, damals unterstellt worden war. Ich bestand darauf, dass die Gerichtsverhandlung durchgeführt werden muss (niemand hatte dies zuvor in der Geschichte der tschechischen Justiz getan). Und es waren die Gerichte, die den Prozess nicht führen wollten. Sie erfanden Gründe mit dem Ziel, den ganzen Fall in die Türkei zu überweisen, obwohl beide Parteien – ich als Angeklagter und die Person, die künstlich als Geschädigter definiert worden war – ihren Aufenthalt in der Tschechischen Republik hatten.

Ich war so naiv zu glauben, dass sich ein vergleichbarer Skandal wie dieser, mit dem ich wegen des rechtswidrigen Vorgehens der an dem Strafverfahren beteiligten Stellen  unfreiwillig in die Geschichte der tschechischen Justiz eingegangen bin, nicht wiederholen könnte. Aber ich habe mich geirrt…

Ich habe nie versucht, mich der Gerichtsverhandlung zu entziehen. Als es aus unerfindlichen Gründen nicht mehr möglich war, mir meine Post zuzustellen, habe ich mich unzählige Male bei der tschechischen Postzentrale beschwert. Ich habe JUDr. Jiří Wažik darüber sowohl schriftlich wie auch mündlich informiert. Ich fragte ihn, ob es möglich sei, mir meine Post direkt bei dem für Prag Ost zuständigen Gericht zuzustellen. Er hat dies akzeptiert. Wann auch immer ich eine Nachricht von ihm oder einem anderen Mitarbeiter des Gerichts erhalten habe, bin ich bei Gericht erschienen und habe mir meine Post persönlich abgeholt.

Als die Gerichtsverhandlung vertagt wurde, ging ich im Januar 2017 als einer der sachkundigsten Experten der Tschechischen Republik zum Thema radikaler Islam, d.h. Islamischer Terrorismus (einer von drei oder vier)  nach Afrika, um mein Wissen zu vervollständigen, um dies später der Öffentlichkeit und den Behörden meines Gastlandes zur Verfügung stellen zu können. Während dieser Reise gab ich den Komfort des Lebens in Europa auf, um Wissen zu erwerben, noch mehr: Ich riskierte min Leben. Und ich wurde krank.

Ich informierte den Richter JUDr. Jiří Wažik darüber, nachdem er mich per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt hatte, dass die Gerichtsverhandlung stattfinden sollte! Nach dieser „privaten“ Nachricht betreffend die Verhandlung versuchte ich, bei Gericht zu erscheinen, wurde jedoch mit einem afrikanischen Virus infiziert. Ich hatte in meiner schlechten gesundheitlichen Verfassung nicht nur die schwierigen Telekommunikationsbedingungen zu überwinden, sondern dazu sehr vorsichtig wegen meiner Sicherheit in den islamistischen Gebieten zu sein. Jeder wußte dort, wie viele Artikel ich über den islamistischen Terror veröffentlicht hatte.

Dann wurde ich in die Schweiz transportiert und zweimal stationär im Kantonsspital Freibourg untergebracht. Ich informierte Richter Jiří Wažik über meinen Krankenhausaufenthalt. Ebenso sandte ich ihm medizinische Bestätigungen und erklärte im Detail, dass meine Reiseunfähigkeit in Prozent angegeben ist, in meinem Fall mit 100 % bestätigt war. Ich war in dem Schweizer Krankenhaus sogar in QUARANTÄNE untergebracht.

In dieser Zeit kommunizierte ich nicht nur mit  JUDr. Jiří Wažik, sondern auch mit Mgr. Martin Dostál, dem Vorsitzenden des gleichen Gerichts. Ich tat dies von der Isolierstation des Spitals in Freibourg aus.

Es ist mir ein Rätsel, warum von diesem Moment an  JUDr Jiří Wažik die Kommunikation mit mir abbracht. Er sandte mir eine ganze Reihe von Fragen (nicht selbst, wie er es die Wochen zuvor getan hatte, sondern über das Büro der Abteilung für Strafsachen des Gerichtes). Mein Rechtsanwalt sagte, dass ich solche Fragen nicht beantworten muss, weil ich damit meine Freunde oder Verwandten Gefahren von Seiten des islamistischen Terrors aussetze – die Akten sind offen und der Öffentlichkeit zugänglich.

Mein Verteidiger sagte mir, er würde darüber mit dem Gericht „korrespondieren“.

Ich musste einen detaillierten medizischen Bericht vorlegen, den Mr.  Wažik, der Richter, verlangt hatte. Ich bat die Verwaltung des Spitals darum. Es dauerte eine Woche, bis ich ihn persönlich in Empfang nehmen konnte. Dies war genau die Frist, die mir das Gericht gesetzt hatte. Mein Anwalt riet mir sicherzustellen, dass der Bericht in der richtigen Form verfasst ist. Ich sollte ihn offiziell in die tschechische Sprache übersetzen lassen, weil das Gericht möglicherweise kein Französisch versteht und Tschechisch die Amtssprache der Tschechischen Republik ist. Ich folgte diesem Rat und ließ den Bericht ins Tschechische übersetzen.

Nach meiner Rückkehr in die Tschechische Republik kommunizierte ich mit allen Behörden der Tschechischen Republik, einschließlich des Bezirksgerichtes, ich habe bei Gericht verschiedene Akten sogar persönlich und amtlich abgegeben.

Als ich zurückkahm, habe ich Polizeibeamte des Polizeibezirks Prag Ost-Süd, Leoš Tománek und Adam Kunc, getroffen, die mit dem Richter und mit der Staatsanwaltschaft im Verbindung waren. Ich traf sie beim Schlachter oder beim Bäcker im Dorf Mnichovice – ich lebe dort in der Nähe. Sie haben mir gegenüber verschiedene Aktivitäten entfaltet die keinen moralschen und gesetzlichen Rückhalt in den göttlichen oder menschlichen Gesetzen hatten.  Diese Art Aktivitäten können nicht als etwas anderes als Schikane verstanden werden. Wahrscheinlich haben sie die falschen Informationen an das Gericht gegeben.  

Was ich getan habe, ein Gericht eines Rechtsstaates zu veranlassen, mich zu verhaften, die Polizeibeamten anzuweisen, mir Handschellen anzulegen – ich weiß es nicht. Nur die, die sich das gewünscht haben, wissen es!

Ich habe dagegen sofort Rechtsmittel eingelegt und das Regionalgericht Mittelböhmen in Prag als Berufungsgericht hat die Entscheidung des Bezirksgerichts Prag-Ost automatisch bestätigt – ohne den Fall näher anzusehen und zu prüfen, ob die Entscheidung gerechtfertigt war. In meinem Fall hat das Regionalgericht Mittelböhmen als Bestätigungsinstanz für das Bezirksgericht Prag-Ost gearbeitet und  nicht gesetzmäßig als Berufungsgericht. Ich hatte keine andere Wahl als mich an das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik zu wenden, das in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2018 (Aktenzeichen III US  1920/17) meine Verhaftung, die sogar vom Berufungsgericht bestätigt worden war, für verfassungswidrig erklärt hat.